report Mainz hat Montag Abend in seiner Sendung über die Klagewelle gegen deutsche Kindertagesstätten berichtet. Hier schrieb ich vor Kurzem auch etwas zu diesem Thema. Im Kern geht es darum, dass einige Klagen anhängig sind von Anwohnern, denen Kinder in der Kita nebenan zu viel Lärm machen.
Was ich nicht wusste ist, dass es tatsächlich Anwälte gibt, die sich auf Klagen gegen Kindergärten spezialisiert haben. Ich hab was gegen den moralischen Zeigefinger, aber hier juckt es mich doch, den nach oben zu strecken. Deshalb meine Frage: Ist das eigentlich anständig? Wahrscheinlich spielt diese Frage in unserem Rechtssystem keine Rolle. Des Juristendeutschs nicht mächtig, würde ich deshalb einfach mal platt sagen: Anstand hört da auf, wo es um die Wahrung bzw. Mehrung des Besitzstandes geht. Das kann man im Film schön sehen: Ein plakatives Beispiel aus einem Villenviertel von Hamburg, in dem die Anwohner eine Wertminderung Ihrer Häuser befürchten, wenn nebenan die Kinder spielen, toben, lärmen und schreien.
Gibt es eigentlich auch Anwälte, die sich auf die Belange von Familien und Kinder spezialisiert haben und der Gegenseite ordentlich einheizen?
Related posts:










RD
/ 1. September 2010Ich habe den Film zwar nicht gesehen, und ich habe auch etwas gegen das amerkanische Rechtsanwaltprinzip (klagen, klagen, klagen), aber wie bitte soll man die Versprechen der Politiker sonst noch einfordern? Mal von den Verdienstmöglichkeiten der Anwälte abgesehen: was sollen denn Rechte, wenn sie nur auf dem Papier stehen? Was sollen denn die Mütter machen, wenn sie zwar arbeiten wollen, aber wegen unmöglichen Kita-Öffnungszeiten nicht können? Wegen dieser Versprechen wollten die Herren und Damen doch gewählt werden, wurden sie dann ja auch – und das reicht dann wohl?
Der Zorn sollte vielmehr um sich greifen in diesen eingeschläferten Massen!
ergo scriptum
/ 2. September 2010Liebe RD, nachdem ich Ihren Kommentar gelesen habe, habe ich gemerkt, dass mein Artikel ergänzungsbedürftig ist. Es fehlt nämlich eine wichtige Information: In dem Film geht es um Anwohner, die gegen Kitas klagen, weil sie sich vor der Lärmbelästigung durch Kinder schützen möchten. Ich habe das jetzt schnell ergänzt.
Ansonsten gebe ich Ihnen natürlich recht: Klagen, wenn einem ein Rechtsanspruch verwehrt wird, ist mitnichten verwerflich, sondern natürlich ein schützenswerter Teil unseres Systems.
RD
/ 2. September 2010Na dann – bin ich beruhigt.
Bezüglich der Lärmbelästigung durch Kinder wurde aber ja ein Höstrichterliches Urteil gesprochen, nachdem Geräusche durch Kinder nicht gleichzusetzen sind den Geräuschen von Presslufthämmern oder so. Das Klagen dagegen wurde, soviel ich weiß, ja gerade eingeschränkt.
ergo scriptum
/ 2. September 2010Ja, das kann sein. Es gibt jedoch eine Lücke im Baugesetzbuch, die es möglich macht, gegen Kitas in Wohngebieten zu klagen. Die soll jetzt geschlossen werden. Denn gerade in Wohngebieten wird ja die Kinderbetreuung gebraucht. Es kann also sein, dass diese, von Anwälten fleißig genutzte Lücke, demnächst dicht ist und sich dann die Lage für die Kinder entspannt. Da müssen die Anwohner dann durch. Aber wie Herr Ude, Mitglied des Deutschen Städtetags, in dem Film so schön sagt, ist Kinderlärm ja Zukunftsmusik. Die sollte man für die paar Stunden am Tag, an denen die Kinder draußen spielen, vielleicht aushalten können.
Ansonsten empfehle ich Gegenlärm (schöne Musik übertüncht so manchen Lärm), einen Spaziergang im Park oder Ohrenstöpsel. Bis die Kinder wieder lieb drinnen spielen.