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Noten für Pflegeheime vor Gericht

Nun hat man sich so angestrengt, Transparenz ins System zu bringen – und dann sowas:

Die Beurteilungskriterien in sogenannten Transparenzberichten seien “nicht geeignet, die von den Pflegeheimen erbrachten Leistungen und deren Qualität sachgerecht zu beurteilen”, erläuterte ein Sprecher des Sozialgerichts Münster die Entscheidung.

Und damit geht das ganze Hickhack demnächst vor das Bundessozialgericht. Dabei war der MDK doch sehr zufrieden mit dem Zeugnis für Pflegeheime. Allerdings überzeugt mich persönlich die Argumentationskette der Richter eher:

Das Gericht stützte sich in seinem Urteil unter anderem auf eine wissenschaftliche Studie vom Juli 2010. Diese hatte ergeben, dass nur zwei der 64 Einzelnoten den Maßstab der Ergebnisqualität beträfen. Das Gericht hält zudem die Systematik der Bewertung für misslungen.

Der ganze Artikel ist auf Zeit-Online nachzulesen. Danke für den Hinweis auf das Urteil und den Artikel sage ich an Ergo-in-Vivo.

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